Diözesanrat der Katholiken im Bistum Passau
Erklärung zum geplanten Donauausbau
Aus Verantwortung für die Schöpfung:
Nur naturnaher Ausbau der Donau!
Die Donau ist nicht nur eine international bedeutsame Wasserstraße, sondern auch schützenswerte Natur: Der 70 Kilometer lange Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen zählz zu den ökologisch wertvollsten noch frei fließenden Abschnitten dieses Stromes. Zur Verwirklichung des europäischen TEN-Projektes (Transeuropäisches Netzwerk zur Vernetzung und Vereinheitlichung der Verkehrssysteme) ist geplant, diesen Flussabschnitt, der als Engpass für die Schifffahrt gilt, auszubauen. Seit Jahren gibt es dazu verschiedene, jetzt noch drei ernsthaft verfolgte Ausbauvarianten, deren Vor- und Nachteile heftig diskutiert werden. Aktuell ist eine neue, mit EU-Geldern geförderte variantenunabhängige Untersuchung zur Vorbereitung der Baumaßnahme in Arbeit, Ergebnisse werden bis 2012 erwartet.
Der Diözesanrat Passau vertritt seit Jahren die Auffassung, die frei fließende Donau allenfalls mit flussbaulichen Maßnahmen (gem. Planungsvariante A) zu verändern. Denn nur so stehen notwendige Eingriffe in die Natur und der zu erwartender ökonomischer Vorteil durch verbesserte Schifffahrtsbedingungen in einem vernünftigen Verhältnis. Bei allen anderen Planungsvarianten – mit einer oder drei Staustufen und Begradigung des Flusslaufes – kommt es durch Aufstauen und Verringerung der Fließgeschwindigkeit zu gravierenden Veränderungen des Ökosystems und nachhaltigen ökologischen Schäden. Dies ist kein angemessener Preis für eine schifffahrtstechnische Verbesserung des Flusslaufes, gazn unabhängig davon, ob die optimistischen Prognosen der Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schifffahrt zutreffen.
Die Gesamtentwicklung der letzten Jahre lehrt uns, dass ökonomische Ansprüche und Gewinne nicht auf Kosten der Umwelt und Natur durchgesetzt werden dürfen. Deswegen ist auch die Donau im Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen als naturnaher Fluss zu erhalten – für den Diözesanrat hat Schöpfungsverantwortung auch hier Vorrang.
Beschluss des Vorstandes des Diözesanrates am 17.9.2009
(Quelle: www.dioezesanrat-passau.de)
rev: 1.3 2010-01-13 19:36:55 +0000